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11/10/2021 / News

Training in den Herbstferien findet ganz normal statt, jedoch mit offiziellem Coronatest

Liebe Mitglieder,

lieber Eltern unserer Mitglieder,

wir bitten um Beachtung !!!!  In den Herbstferien bieten wir unseren Mitgliedern weiterhin Judo-Training zu den üblichen Trainingszeiten an, jedoch nur mit aktuellem Corona-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden.  Jugendliche und Erwachsene die entweder vollständig geimpft oder vollständig genesen sind sowie Kinder, die noch nicht in der Schule sind, benötigen keine Schnelltests.

Grund für diese Maßnahme:  Weil die Schulkinder in den Herbstferien nicht in der Schule getestet werden, muss jeder Teilnehmer am Judo-Training in den Herbstferien (und nur in den Herbstferien) laut Corona-Schutzverordnung leider wieder einen offiziellen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf nachweisen. Wir bitten dies unbedingt zu beachten und um Ihr Verständnis.

Es tut uns leid, aber wir müssen dies leider genauso umsetzen. Die Corona-Schnelltests sind für Kinder und Jugendliche überall kostenlos.

Der Vorstand

PS:  Hier ein Auszug aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung für NRW:

Testpflicht für Schülerinnen und Schüler beim Sport drinnen

In den Schulferien (neu!) (anstehende Herbstferien 11. bis 24.10.)

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler gelten nicht als getestet, da in dieser Zeit keine Schultestungen stattfinden. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Sportangeboten drinnen grundsätzlich (und für Angebote draußen mit mehr als 2500 Teilnehmenden inkl. Besuchern) einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden Test (Schnelltest) benötigen.

Außerhalb der Schulferien (wie bisher)

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler gelten als getestet (unter 16 Jahren ohne Nachweis, ab 16 Jahren mit Nachweis der Schule).

Für die vorgenannten Tests haben Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren. Weiterhin gilt bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests durchgeführt werden können. Diese Testpflicht bedeutet für die Vereine bzw. die betroffenen Kinder und Jugendlichen einen Mehraufwand, der jedoch unvermeidbar erscheint, wenn auch im Sport die 3-G-Regel konsequent eingehalten werden soll.

 

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